Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit EFL


Das Ziel der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (nach Isernhagen) ist die realitätsgerechte Beurteilung der ergonomischen, sicheren und arbeitsbezogenen Belastbarkeit. Es ermöglicht die Gegenüberstellung der physischen Fähigkeiten mit den Belastungsanforderungen der Verweistätigkeit oder angepassten Tätigkeiten. Es erlaubt eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit, sowie ein Erstellen eines Zumutbarkeitsprofils für eine angepasste Tätigkeit. Mittels standardisierten funktionellen Leistungstests wird die physische Funktion bei der Arbeit untersucht. Die EFL benutzt kinesiophysische Tests. Die funktionelle Leistungsgrenze wird durch den testenden Therapeuten aufgrund ergonomischer Kriterien festgelegt. Zusätzlich kann die Leistungsbereitschaft des Klienten und die Konsistenz beurteilt werden.

 

Die Tests finden an zwei aufeinander folgenden Halbtagen statt. Es findet eine Befragung zu den Symptomen, zu der bisherigen beruflichen Tätigkeit und zur Selbstbeurteilung der eigenen Leistungsfähigkeit statt. Mittels rund 29 standardisierter Tests (zum Beispiel Heben, Tragen, Gehen, Treppensteigen) wird die funktionelle Leistungsfähigkeit des Klienten bestimmt. Im anschliessenden EFL-Bericht werden die arbeitsbezogenen Fähigkeiten und Defizite erläutert, Beobachtungen bezüglich Umgang mit Symptomen und dem Leistungsverhalten dokumentiert und die Zumutbarkeit zusammenfassend beurteilt. Es werden zusätzlich allfällige Empfehlung bezüglich Eingliederungs- und Rehabilitationmassnahmen formuliert.

 

Die EFL kann entweder alleine oder im Rahmen eines mono- oder bidisziplinären Gutachtens durchgeführt werden.