Teilgutachterliche EFL-Beurteilung


Die Teilgutachterliche EFL-Beurteilung erfolgt nur in Kombination mit der Abklärung der funktionellen Leistungsfähigkeit/Belastbarkeit EFL. Sie umfasst die Beantwortung versicherungsmedizinischer Fragen wie Zumutbarkeit, Arbeitsfähigkeit und Eingliederungsmöglichkeiten und erfolgt im Rahmen einer ausführlichen Anamnese und einer klinischen Untersuchung, mit Würdigung von erhaltenen medizinischen Unterlagen.