Kommt nur dann vor, wenn eine EFL ohne EFL-Teilgutachten gewünscht wird.
Stellt eine Klärung allfälliger Risiken und erforderlicher Belastungslimiten (Bewegungsapparat und kardiovaskulär) dar. Es umfasst eine kurze Anamnese und eine klinische Untersuchung. Bei
Auffälligkeiten oder Verdacht auf kardiovaskuläre Risiken für eine EFL-Belastung kann es in seltenen Fällen notwendig sein Belastungslimiten zu definieren und Spezialuntersuchungen zu empfehlen
oder zu veranlassen.